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[–] 9 points 4 months ago (3 children)
  • [–] 2 points 4 months ago (2 children)

    Er sollte lieber zum Brüderle in die Wirtschaft gehen und da bleiben.

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  • hideshow 2 child comments
  • [–] 8 points 4 months ago

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 21 (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. (3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien. (4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

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  • [–] 4 points 4 months ago

    Artikel 20 Absatz 4

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  • [–] 1 point 3 months ago

    Oh Wunder, wer hätt`s gedacht

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