Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…
Genau das sieht die vorherrschende Rechtsauffassung anders.
Notwehr muss immer dem Verbrechen angemessen sein - man kann ja Taschendiebe auch nicht einfach über den Haufen schießen wenn man selbst nicht bedroht wird…
Genau das sieht die vorherrschende Rechtsauffassung anders.