Mord ist in der Tat übertrieben... Aber er nimmt eine Verletzung des Fußgängers eindeutig in Kauf, da sind wir also schon mindestens bei Körperverletzung (ja, der Versuch ist bereits strafbar; nein, bei dem eindeutigen Vorsatz ist "nur" fahrlässig raus). Mit einem tonnenschweren Fahrzeug als "Werkzeug" sind wir wohl auch gleich bei gefährlicher Körperverletzung. Fahrerflucht dann nochmal separat.
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