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[–] 9 points 1 day ago (1 child)

Nur hat leider das Verfassungsgericht bei der NPD die Latte für ein Verbot sehr hoch gelegt.

Naja, die (zusätzlichen) Latten, die das BVerfG am Beispiel NPD gelegt hat, nimmt die AfD ja easy. Die Latten sind

  • Die Ziele der Partei dürfen nicht von V-Leuten definiert worden sein
  • Die Partei muss nennenswerten Einfluss haben, diese Ziele auch umsetzen zu können

Gut, bei den V-Leuten weiß man es nicht so genau, aber ich glaube kaum, dass die AfD nur aus V-Leuten besteht.

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  • hideshow 2 child comments
  • [–] 6 points 1 day ago

    Gut, bei den V-Leuten weiß man es nicht so genau, aber ich glaube kaum, dass die AfD nur aus V-Leuten besteht.

    Und sollte bei einem entsprechenden Verfahren genau das herauskommen, ist das auch eine sehr wichtige Erkenntnis

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