Für Dienstreisen steht die Flugbereitschaft unter anderem dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und dem Kabinett zur Verfügung.
Und hin und wieder auch deren Familienmitgliedern.
Für Dienstreisen steht die Flugbereitschaft unter anderem dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler und dem Kabinett zur Verfügung.
Und hin und wieder auch deren Familienmitgliedern.