Ich bin mir aber auch nicht ganz sicher, was auf dem Schild steht. Vielleicht wird es dadurch erlaubt.
Da ist ein Schild "absolutes Halteverbot" (283) mit einem Zusatzschild, dass das auch auf den Gehweg erweitert, (s. StVO Anlage 1, Abschnitt 7, Nummer 62 und 62.1), zwei weitere definieren die zeitliche Einschränkung und ein viertes "Be- und Entladen frei" gestattet ebendieses (auf der Fahrbahn und dem "Gehweg").
Meines Erachtens nach dürfte der LKW also zum Be- und Entladen auf der Straße stehen.
Dass der Fahrer seinen LKW linksseitig auf dem zweispurigen Radweg abgestellt hat, ist jedenfalls die dümmste Lösung.