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[-] Successful_Try543@feddit.org 7 points 1 month ago* (last edited 1 month ago)

Fassung des §2 WPflG vom 13.04.2013:

Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Neue Fassung vom 01.01.2026:

(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze.
(2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
(3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.
(4) Die §§ 15a und 16 sind nur auf Betroffene anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. Satz 1 gilt nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

https://www.buzer.de/2_WPflG.htm

this post was submitted on 03 Apr 2026
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