nein, wenn die Kosten absetzbar sind, mindern sie (nur) die Bemessungsgrundlage für die Steuern.
Alternativen: Arbeitgeber fragen, ob er ganz oder teilweise zahlt, ggf Bildungsurlaub; oder Bildungsscheck beantragen
nein, wenn die Kosten absetzbar sind, mindern sie (nur) die Bemessungsgrundlage für die Steuern.
Alternativen: Arbeitgeber fragen, ob er ganz oder teilweise zahlt, ggf Bildungsurlaub; oder Bildungsscheck beantragen