this post was submitted on 21 Jul 2023
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Es gibt journalistische Standards. Wenn diese bei der Arbeit nicht eingehalten werden, dann sollten sich die entsprechenden Erzeugnisse und Mitarbeiter nicht auf den Schutz der Pressefreiheit berufen können, sondern nach den üblichen Gesetzen bzgl. Verleumeung etc. belangt werden können.
Wenn man hier im StGB nachschärft, dass juristische Personen mit sehr hohen Geldstrafen belegt werden können, die sich bei wiederholten Verstößen jedes mal steigern, dann kann es sich die Bild bald nicht mehr leisten, Schindludrr und Falschmeldungen zu schreiben.
Medienkonzerne sind zuvordererst private gewinnmaximierende Unternehmen. Auf journalistiache Privilegien sollten sie sich nur soweit berufen können, wie sie tatsächlich journalistisch arbeiten.
Das ist dann auch kein Angriff auf die Pressefreiheit, weil die weiterhin geschützt ist. Aber der Schutzvder Pressefreiheit kann dann nicht mehr missbraucht werden, so wie jetzt. Wobei es ja schon absurd ist, dass bei Rammstein in jedem Artikel betont wird, dass sie die Aussagen der Opfer mehrfach überprüft haben und sich eidesstattlich versichern ließen, dass die Aussagen wahr sind. Dort ist die Angst vor rechtlichen Konsequenzen also da, und führt zu einer hohen Absicherung bevor man veröffentlicht. So müsste immer gearbeitet werden.